Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 AUSZUG AUS DEM GASTAUFNAHMEVERTRAG

 

  1. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte:

  2. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Formbindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

  3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

  4. Wenn der Gast vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:

    40%des Preises für Übernacht./Vollpension (60%)
    30%des Preises für Übernacht./Halbpension (70%)
    20%des Preises für Übernachtung/Frühstück (80%)
    10%des Preises für Übernachtung (90%)
    5%des Preises für eine Ferienwohnung (95%)

  5. An-und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

  6. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für eine Person pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 5 Tagen und mehr bei Unterbringung in einem Doppelzimmer. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand November 2008 und gelten als Endpreise. Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. Der Verkehrsverein ist nicht Anbieter im Sinne der Preisgabenverordnung. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Vermieter.

  7. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Wir freuen uns auf Sie.